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Beobachter
Anmeldedatum: 14.07.2009 Beiträge: 1 Chats: 0
|  14.07.2009, 22:25
Hier einige grobe Angaben! Näheres muss ich nicht unterlassen.
Warum kann ich in meiner Heimat als Privatmann bundesbehördlich aushilfsweise befristet verpflichtet werden, gegen meine eigenen zukünftigen Arbeitgeber straftatbezogene Beweise für die Staatsanwaltschaft beschaffen und sichern zu müssen?
Und dies auch bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern, auf die ich nach dieser Befristung angewiesen bin, meinen Lebensunterhalt unabhängig und aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten zu können.
Wieso kann ich in einem privatrechtlich befristeten Individualarbeitsverhältnis befugt werden, durch Eingriffsrechte in informationelle Selbstbestimmungsrechte einzelner Staatsbürger und Arbeitgeber eingreifen zu dürfen? etc.
Beste Grüße E-Mail: abtat ( a t ) web.de | | Nach oben | profil pn | | Gast
|  14.07.2009, 22:25
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